Kurzfristig abgesagte oder nicht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt!
Bei einer Terminabsprache mit meiner Fußpflegepraxis kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande.
Sie müssen Ihren Termin ändern oder verschieben?
Dazwischen kommen kann immer etwas. Einen vereinbarten Termin können Sie ändern oder absagen.
Wichtig ist: RECHTZEITIG !
Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Für den Kunden stehe ich für den vereinbarten Zeitpunkt als Fachkraft bereit.
Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden.
Deshalb beachten Sie bitte:
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden (1 Werktag, Werktage = Montag bis Freitag) vorher erfolgen. Sie können per WhatsApp oder durch Anruf erfolgen. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt.
Sollte der Kunde nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen oder rechtzeitig absagen, ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB zu zahlen:
Fußpflege in Höhe von 32,- €
Beim Gutschein gilt dieser als eingelöst und verliert seine Gültigkeit.
Erscheint der Kunde verspätet (über 10 Minuten), wird die Behandlungszeit, nicht aber der Festpreis verkürzt.
Ich behalte mir aus organisatorischen Gründen vor, bereits vereinbarte Folgetermine ersatzlos zu stornieren.
Sollten Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, bitte ich Sie, mich VOR DER TERMINVEREINBARUNG darauf anzusprechen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis!